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50 MHz: Versuchsweise alle Sendearten, Bereich um 50 kHz erweitert


Zunächst bis zum 31. Dezember 2013 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse A alle Sendearten mit einer Bandbreite bis 12 kHz im 6-m-Band von 50,030 bis 51 MHz nutzen. Sollten keine Störungen der bevorrechtigten militärischen Nutzungen in diesem Frequenzbereich auftreten, könnten diese Änderungen gegebenenfalls dauerhaft durch Amtsblattverfügung erlassen werden. In einem Schreiben an den „Runden Tisch Amateurfunk“ teilte das Bundeswirtschaftsministerium (Abteilung VIA5) mit, dass dem entsprechenden RTA-Antrag zur Verbesserung der in der Verfügung 36/2006 festgelegten Nutzungsmöglichkeiten im 50-MHz-Band vom Primären Nutzer (Ministerium für Verteidigung) versuchsweise zugestimmt wurde. In der jetzt erfolgten Amtsblattmitteilung 152/2013 der BNetzA wurden die Details bekanntgegeben.

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